jahresabschlüsse
Bilanzen in Balance bringen
Zum Themenbereich Jahresabschluss gehört für uns die Erstellung von Bilanzen, die Gewinn- und Verlustrechnungen – einschließlich der Sonder- und Ergänzungsbilanzen – genauso wie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Diese Leistungen übernehmen wir in der Kanzlei Veith ∙ Duis für Sie in vollem Umfang für die verschiedenen Rechts-formen.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses gilt es, ein breites Spektrum an Adressaten zu berücksichtigen. Das Finanzamt verwendet den Jahresabschluss als Basis für die Berechnung der Steuerlast. Mögliche Investoren bewerten das Potenzial Ihres Unternehmens anhand der vorliegenden Zahlen; auch eventuelle Gläubiger werden ein waches Auge auf Ihr Geschäftsergebnis haben. Zu guter Letzt dient der Jahresabschluss Ihnen selbst als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen.
ihre ansprechpartnerin
SILVIA ZUCHOWSKI
info@kanzlei-veith-duis.de
02064 4124 – 10
Eine ausgewogene Darstellung Ihrer Geschäftstätigkeit
Egal, welche Interessengruppe wir gemeinsam im Auge haben: Ein guter Jahres-abschluss ist transparent und zeigt ein realistisches Bild der tatsächlichen Verhältnisse. Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, dass Sie damit Vertrauen schaffen – bei den Finanzbehörden, Ihrer Bank und Ihren Geschäftspartnern. Und davon profitieren Sie langfristig.
Neben dem tatsächlichen Jahresabschluss erstellen wir für Sie Vergleichsrechnungen über mehrere Jahre. So können wir im Rahmen unserer gemeinsamen Jahresabschluss-Besprechung auf die Entwicklung eingehen und das aktuelle Jahresergebnis im Gesamtkontext bewerten. Damit gewinnen Sie ein klares Bild Ihres Unternehmens und haben eine transparente Entscheidungsbasis.
Leistungsspektrum Jahresabschluss
Rund um den Jahresabschluss erledigen wir folgende Arbeiten für Sie:
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EUR)
- Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
- Sonder- und Ergänzungsbilanzen für alle Unternehmensformen
- Erstellung von Mehrjahres- und Branchenvergleichen
- Individuelle Jahresabschlussbesprechungen
- Offenlegung / Hinterlegung im elektronischen Bundesanzeiger und Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung
Haben Sie Fragen?
Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert und schnell weiter – hinterlassen Sie uns einfach eine Nachricht oder nutzen unsere telefonische Erstberatung.
Kennen Sie schon unsere Kanzlei oder unsere tatkräftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
Gerne geben wir Ihnen hier einen Einblick in unseren turbulenten Alltag rund um Ihre steuer- und wirtschaftlichen Herausforderungen
Wie kann ich mein Arbeitszimmer absetzen? Wie meine Hauswirtschaftshilfe korrekt anmelden? Erwartet mich in einigen Jahren eine kritische Rentenlücke um die ich mich am besten heute noch kümmern sollte?
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