Gastronomie

Gastlichkeit lukrativ gestalten

In der Gastronomie dreht sich alles um den Gast und seine Wünsche. Bei der Kanzlei Veith ∙ Duis stellen wir Sie, den Gastronomen, mit Ihren speziellen Anforderungen in den Mittelpunkt unserer Arbeit. So unterschiedlich die verschiedenen Gastronomie-Betriebe auch sein mögen, in der Regel sind es zwei Themenfelder, die besonderes Augenmerk verlangen: die Lohnabrechnung und das Bargeldgeschäft.

ihr ansprechpartner

OLIVER VEITH

ov@kanzlei-veith-duis.de

02064 4124 – 0

Personalabrechnung und Kassenführung

In Gaststätten und Hotels ist die Arbeit in den Abend- und Nachstunden, an Wochenenden und Feiertagen gang und gäbe. Diese Arbeitszeiten stellen für die Beschäftigten eine besondere Belastung dar. Um dies abzumildern, hat der Gesetzgeber Möglichkeiten für steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschläge zum Arbeitslohn geschaffen. Diesen zusätzlichen Anreizen für das Personal steht das Erfordernis der richtigen Abwicklung, der Einhaltung von Dokumentationspflichten und korrekten steuerlichen Behandlung gegenüber. Hinzu kommt der weit verbreitete Einsatz von Saisonkräften, der ebenfalls den rechtlichen Vorgaben entsprechend behandelt werden muss. Die korrekte Lohnabrechnung ist eine enorme Aufgabe für die Verantwortlichen in der Gastronomie. Dabei unterstützen wir Sie gern – kompetent, erfahren und zuverlässig.
Wegen des branchenüblichen Bargeldgeschäfts stellt die Finanzverwaltung an Gastronomiebetriebe besondere Anforderungen hinsichtlich Kassenführung und Buchhaltung. Dies äußert sich auch in der höheren Prüfungsdichte. Eine Betriebsprüfung kann bei nicht ordnungsgemäßer Kassenführung ein erhebliches finanzielles Risiko darstellen. Wird die Kasse bei der Betriebsprüfung verworfen, schätzt die Finanzverwaltung Umsätze und Gewinne hinzu. In diesem Fall erstellen wir gemeinsam mit Ihnen eine Gegenkalkulation als Basis für die Gespräche mit der Finanzverwaltung. Besser ist allerdings, Ihre Kassenführung ist steuerrechtlich einwandfrei. Und dabei unterstützen wir Sie mit unserer ganzen Branchen-Kompetenz.

Leistungsspektrum Gastronomie

Wir unterstützen Ihren Gastronomiebetrieb mit folgenden Leistungen:

  • Beratung zur ordnungsgemäßen Kassenführung
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Unterstützung bei der Sofortmeldepflicht
  • Dokumentation der Arbeitsverhältnisse und Arbeitszeiten (Mindestlohn)
  • Betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung
  • Steuererklärungen, Jahresabschluss und Finanzbuchhaltung

Haben Sie Fragen?

Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert und schnell weiter – hinterlassen Sie uns einfach eine Nachricht oder nutzen unsere telefonische Erstberatung.



    Kennen Sie schon unsere Kanzlei oder unsere tatkräftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?

    Gerne geben wir Ihnen hier einen Einblick in unseren turbulenten Alltag rund um Ihre steuer- und wirtschaftlichen Herausforderungen

    Wie kann ich mein Arbeitszimmer absetzen? Wie meine Hauswirtschaftshilfe korrekt anmelden? Erwartet mich in einigen Jahren eine kritische Rentenlücke um die ich mich am besten heute noch kümmern sollte?

    Wenn Ihnen solche Fragen den Schlaf rauben, stöbern Sie doch einfach mal in unseren Steuererklärvideos! Wenn Sie dort keine Antwort finden, sprechen Sie uns am besten direkt an!

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